Transparenzvorgaben im AI Act: Was als Deepfake gilt und was nicht

Handelsblatt Technik
26 mai 2026, 13:49

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Berlin. Ob Videos, Bilder oder Texte KI-generiert sind, ist immer schwerer zu erkennen. Damit wächst auch die Gefahr von Identitätsdiebstahl, Betrug oder Desinformationskampagnen. So werden etwa KI-Abbildungen von der Sängerin Taylor Swift benutzt, um gefälschte Konzerttickets und Fanartikel zu bewerben. Hierzulande sorgte der Fall um den Arzt Eckart von Hirschhausen für Aufsehen: Betrüger warben mit bekannten Stimmen und Gesichtern, um Fakemedikamente zu verkaufen. Mit ihrer KI-Verordnung „AI Act“ will die EU den Betrug durch solche sogenannten Deepfakes abwehren – und zwar durch Transparenzpflichten: Firmen, die KI-Tools entwickeln, anbieten und nutzen, sollen dafür sorgen, dass KI-generierte Inhalte als solche erkennbar bleiben. Der AI Act ist „horizontal“ angelegt: Die Regeln sollen über verschiedene Branchen hinweg gelten. Das führt bei vielen Firmen zu Unsicherheit, wie genau die Vorgaben in ihrem speziellen Anwendungsfall greifen. Nun hat die EU-Kommission den Entwurf einer Leitlinie veröffentlicht, die Ausnahmen und Beispiele erklärt. Die Kommission zeigt damit, wie sie die Vorgaben versteht. Unternehmen und Behörden befolgen sie, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Auslegungsdokumente der Kommission sind also einflussreich, auch ohne Bindungswirkung. Das letzte Wort hat in der Praxis dann der Europäische Gerichtshof.