102. Sitzung vom 15.10.2026, TOP 13: Digitale Identitätengesetz
15 Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis aktualisiert am 29. Okt. 2026
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Plenarsitzung German Bundestag
00:00 - 01:04
Redner 2
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 13. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die europäische Brieftasche für die digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften sowie Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung zu dem Antrag der AfD mit dem Titel Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke vor. Für die Aussprache wurde eine Dauer von 30 Minuten vereinbart und ich eröffne die Aussprache. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Dr. Markus Reichel.
01:04 - 03:08
Redner 1
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister. Als ich 2021 begonnen habe, mich mit digitalen Identitäten hier im Parlament zu beschäftigen, diskutierten wir damals über europäische Verordnungen, über technische Standards und über mögliche Architektur. Und heute schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Infrastruktur, die Bürger, Unternehmen und Verwaltung miteinander verbindet. Und wir schaffen dabei nicht einfach nur eine neue App, wir schaffen ein Stück digitale Infrastruktur für unser Land und das haben wir auch dem Digitalminister Karsten Wildberger und seinem Haus zu verdanken. In der ersten Lesung habe ich darüber gesprochen, was digitale Identitäten im Alltag ermöglichen könnten.
Und heute geht es darum, was wir als Gesetzgeber dafür getan haben. Denn eine Wallet allein ist noch keine Staatsmodernisierung, sie muss auch konkret genutzt werden, aber dazu muss es eben erst den Fortschritt im Gesetzblatt geben und dann im Alltag. Und in den parlamentarischen Beratungen haben wir an vier entscheidenden Stellen nachgebessert. Erstens: Wir machen Nachweise schneller verfügbar. Eine Wallet ist nur so gut wie die Nachweise in ihr: Führerschein, Bildungsabschluss, berufliche Berechtigung.
Und deshalb muss der Bund jetzt schon in einem Jahr alle Nachweise auch digital vorlegen. Ursprünglich geplant waren zwei und das ist jetzt schon ein sehr, sehr konkreter Fortschritt, den wir hier für die Bürger erreicht haben. Zweitens: Wir stärken Selbstbestimmung und Datenschutz. Denn es ist doch klar: Daten sollen ja nur dort fließen, wo sie auch wirklich für einen Anwendungsfall benötigt werden. Technologien wie die selektive Offenlegung von Datenpunkten, wie beispielsweise ist jemand eben älter als 18, der sogenannte Null-Wissens-Beweis oder auch die Pseudonymitätsfunktion sind entscheidende Funktionalitäten der Wallet, die unser aller Sicherheit im Netz erhöhen.
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