102. Sitzung vom 15.10.2026, TOP ZP 11: Rechte von Verletzten - psychosoziale Prozessbegleitung
15 Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis aktualisiert am 29. Okt. 2026
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Plenarsitzung German Bundestag
00:00 - 00:33
Redner 2
Ich rufe nun den Zusatzpunkt 11, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Für die Aussprache wurde auch hier eine Dauer von 20 Minuten vereinbart. Ich eröffne die Aussprache und die erste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Carmen Wegge.
00:33 - 02:21
Redner 1
Sehr geehrte Frau Präsidentin, das Dunkelfeld bei Partnerschaftsgewalt ist erschreckend groß. 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Wer den Mut aufbringt, aus der Gewaltspirale auszubrechen und Anzeige zu erstatten, darf auf dem anschließenden Weg durch das Strafverfahren nicht alleine gelassen werden. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich hier seit ihrer Einführung 2017 als wichtiges Instrument des Opferschutzes bewährt. Sie hilft Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten, ein Strafverfahren besser zu bewältigen.
Doch noch immer wird sie zu wenig in Anspruch genommen, und das wollen wir ändern. Dafür senken wir Zugangshürden für kostenfreie Unterstützung und stärken die Informiertheit über die Beratungsangebote. Stellen wir uns eine Frau vor, die über lange Zeit häusliche Gewalt erlebt hat. Sie muss mehrfach ihre Erfahrung schildern, sich auf Vernehmungen vorbereiten und sich vor Gericht erneut mit dem Erlebten auseinandersetzen. Das ist eine enorme psychische Belastung.
Wenn sie aber den Schritt wagt, den Mut aufgebracht hat, kommt nun die psychosoziale Prozessbegleitung ins Spiel. Opfer gravierender häuslicher Gewalt erhalten durch unseren Gesetzentwurf erstmals einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung. Die gewaltbetroffene Frau bekommt jetzt eine Ansprechperson an die Seite. Eine Person, die ihr die Abläufe des Verfahrens erklärt, die anbietet, sich gemeinsam mit ihr den Gerichts- und Vernehmungsraum davor anzusehen, die den Ablauf einzelner Vernehmungen und des Gerichtsbesuchs erklärt, die während der Verhandlung an ihrer Seite sitzt und die im Nachgang erläutert, wie es weitergeht. Psychosoziale Prozessbegleitung ist genau diese Ansprechperson, die die kleinteiligen Schritte, Vernehmungen, Termine bis hin zur Gerichtsverhandlung begleitet und in den Gesamtkontext des Verfahrens einordnet.
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