102. Sitzung vom 15.10.2026, TOP ZP 13: Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
15 Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis aktualisiert am 29. Okt. 2026
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Plenarsitzung German Bundestag
00:00 - 00:35
Redner 1
Zusatzpunkt 13. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung der Führungszeugnisse und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung. Für die Aussprache sind 20 Minuten vereinbart und es beginnt Carmen Wegge für die SPD, die hiermit das Wort erteilt bekommt.
00:35 - 02:09
Redner 4
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Demokratinnen und Demokraten, eine GmbH gründen, ohne quer durch die Republik zu fahren, das ist in Deutschland seit August 2022 möglich. Die Gründerin sitzt in Berlin, der Notar in München, beurkundet wird per Video über das sichere System der Bundesnotarkammer. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Heute gehen wir den nächsten Schritt. Wir erleichtern die Gründung von Unternehmen durch weitere notarielle Online-Verfahren.
Künftig können wir zum Beispiel Aktiengesellschaften online gründen, Anmeldungen zum neuen Stiftungsregister werden online möglich. Außerdem ermöglichen wir die Online-Beurkundung weiterer Vollmachten, etwa für Anmeldungen zum Handelsregister oder für die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Die Beteiligten können dabei von unterschiedlichen Orten aus selbst am notariellen Termin teilnehmen, das spart Reisezeit und Organisationsaufwand und erleichtert es, rechtliche Angelegenheiten im Alltag zu erledigen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Entwurf an einer entscheidenden Stelle erweitert. Auch die Abtretung von GmbH-Anteilen kann künftig online beurkundet werden.
Das war eine zentrale Forderung aus der Anhörung, aus der Wissenschaft ebenso wie von den Unternehmensjuristinnen. Gerade Jungunternehmen eröffnet das zusätzliche digitale Möglichkeiten bei der Finanzierungsrunde und Anteilsverkäufen, nicht zuletzt mit Investoren aus dem Ausland. Wer hier ein Startup aufbaut, soll nicht an einem Präsenztermin scheitern. Uns ist dabei bewusst, dass sich bei Anteilsabtretungen oft unterschiedliche Interessen gegenüberstehen. Dabei stärken wir die bestehenden notariellen Schutzpflichten ausdrücklich.
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