102. Sitzung vom 15.10.2026, TOP 29: Bundesopferbeauftragtengesetz
15 Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis aktualisiert am 29. Okt. 2026
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Plenarsitzung German Bundestag
00:00 - 00:32
Redner 3
Tagesordnungspunkt 29, erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland. Für die Aussprache wurde eine Dauer von 20 Minuten vereinbart. Ich eröffne die Aussprache und für die Bundesregierung hat das Wort der Parlamentarische Staatssekretär Frank Schwabe.
00:32 - 02:39
Redner 2
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nicht weit von hier im Tiergarten wurde vor kurzem ein Anschlag auf den Christopher Street Day verübt. Eine Frau starb, mehr als 20 Menschen wurden körperlich verletzt, noch mehr Menschen kämpfen psychisch damit, was sie an diesem Tag erlebt haben. Während viel über den Täter diskutiert wurde, hatte vor allem einer von Anfang an die Betroffenen im Blick, nämlich der Bundesopferbeauftragte. Innerhalb kürzester Zeit hat er die Betroffenen kontaktiert und Unterstützung angeboten. Dafür will ich dem Bundesopferbeauftragten Roland Weber ein herzliches Dankeschön sagen.
Er ist der Ansprechpartner für die Betroffenen terroristischer Taten, er hört zu, er vermittelt Hilfe, praktische, finanzielle und psychosoziale und er öffnet Türen. Politisch setzt er sich für die Belange der Betroffenen ein und er vernetzt alle relevanten Akteure, von den Opferbeauftragten und Anlaufstellen der Länder bis zu Versorgungsämtern und Opferhilfeeinrichtungen. Es braucht genau einen solchen Ansprechpartner, der zum ersten Mal geschaffen wurde beim schrecklichen Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz. Auch damals drehte sich viel um den Täter, was natürlich verständlich ist, gleichzeitig trägt der Staat aber auch eine besondere Pflicht, den Betroffenen beizustehen. Deshalb hat die damalige Bundesregierung erstmals einen solchen Bundesopferbeauftragten oder eine Beauftragte ernannt.
Jetzt wollen wir dieses Amt gemeinsam gesetzlich verankern und langfristig sichern. Mit dem Gesetzentwurf verpflichten wir uns, Opfer von Terrorismus zu unterstützen, solange wie nötig. Dafür regeln wir, wann der Bundesopferbeauftragte zuständig ist, wir regeln seine Aufgaben verbindlich und wir schaffen die Voraussetzungen für den Datenaustausch zwischen Behörden, um Hilfe schneller und besser leisten zu können. Lassen Sie uns ein weiteres wichtiges Gesetz verabschieden, in Ruhe, aber auch Entschlossenheit, und lassen Sie uns gemeinsam diese wichtige Institution stärken. Vielen herzlichen Dank.
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