102. Sitzung vom 16.10.2026, TOP 31: Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

16 Oktober 2026

Plenarsitzung German Bundestag

00:00 - 00:30
Redner 1
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31 erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung.  Für die Aussprache wurde eine Dauer von 20 Minuten vereinbart.  Ich eröffne die Aussprache und für die Bundesregierung hat das Wort der parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries. 
00:30 - 03:05
Redner 5
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die schweren russischen Angriffe auf Kiew auch in dieser Woche zeigen: Krieg, Flucht und Vertreibung gehören eben nicht der Vergangenheit an in Europa, so wie wir das lange geglaubt oder gehofft haben.  Und unsere Unterstützung für die Ukraine geschieht eben auch vor dem Hintergrund, dass die Deutschen selbst ab Ende 1944 Flucht und Vertreibung erlitten haben.  Die Dimension damals war sehr gewaltig: 14 Millionen Deutsche mussten ihre Heimat binnen weniger Stunden verlassen, sie wurden später systematisch vertrieben.  Und wer die traumatischen Erlebnisse überstanden hatte, musste in der neuen Heimat oft bei Null anfangen, so wie auch meine Familie, die damals aus Kunewalde in Mähren stammte und nach Baden-Württemberg in Viehwagen deportiert worden ist.  Die Folgen dieser Verlusterfahrung reichen bis heute. 

Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle das jüngste Buch "Wer sind wir? Deutschland auf der Suche nach seiner Identität" von Joschka Fischer nennen, das er uns kürzlich in unserer Fraktion sehr bewegend vorgestellt hat und in der er von seinen Ungarndeutschen Eltern berichtet hat.  Und vor diesem Hintergrund, den ich geschildert habe, hat der Deutsche Bundestag bereits 2008 beschlossen, einen Lern- und Erinnerungsort hier in Berlin zu errichten und zu schaffen, nämlich die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung und Versöhnung.  Meine Damen und Herren, das war eine sehr gute Entscheidung damals.  Und 2021 ist dann das Dokumentationszentrum errichtet worden in Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums.  Und mit dem Gesetzentwurf, den wir jetzt vorlegen, wird die Selbstständigkeit der Bundeseinrichtung umgesetzt, die schon seit langem sowohl die Mutterstiftung, das DHM, als auch die Tochterstiftung, die SFVV, gefordert haben. 

Und es geht im Kern einfach um eine Trennung, um eine Vereinfachung der Verwaltungsstrukturen, um die Arbeit effektiver zu gestalten, die Sichtbarkeit erhöhen zu können, aber auch die Besucherzahlen erhöhen zu können.  Und diese Herauslösung der Stiftung aus dem DHM ist am Ende für beide Institutionen eine Win-Win-Situation.  Sie ermöglicht beiden Häusern, ihre Interessen jeweils deutlich stärker, besser und eigenständiger auch in den Vordergrund zu stellen.  Das ist genau die richtige Entscheidung, liebe Kolleginnen und Kollegen.  Und ich will das hier sagen, weil es die Diskussion gab: Es geht nicht, das betone ich ausdrücklich, um eine inhaltliche Neuaufstellung der Stiftung. 

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