103. Sitzung vom 16.10.2026, TOP 36: Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

16 Oktober 2026

Plenarsitzung German Bundestag

00:00 - 00:29
Redner 5
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36, erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zur weiteren Änderung der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts.  Für die Aussprache ist eine Dauer von 30 Minuten vereinbart.  Ich darf die Aussprache eröffnen und darf der Bundesregierung Dr. Stephanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz, das Wort erteilen, und sie eröffnet die Debatte. 
00:32 - 00:52
Redner 4
Vielen Dank, Herr Präsident.  Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete.  Stellen Sie sich vor: Ein mittelständisches Unternehmen streitet sich mit einem Kunden im Ausland über eine Lieferung.  Die zwei Parteien können dann vor ein staatliches Gericht ziehen, mit allen Unwägbarkeiten: Welches Gericht ist zuständig?  In welcher Sprache wird verhandelt? 
00:53 - 01:34
Redner 3
Nach welchem Recht wird verhandelt?  Oder, viel klüger, sie haben ein Schiedsverfahren für solche Fälle vereinbart.  Dann entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht, das die Parteien selbst bestimmen.  Der Schiedsspruch ist verbindlich wie ein Urteil.  Das geht in der Regel sehr schnell und es liegt in den Händen von Fachleuten, die die Branche gut kennen. 

Die Regeln für das Schiedsverfahren stehen in der Zivilprozessordnung.  Sie haben sich bewährt.  Aber sie stammen aus den 1990er-Jahren und die Welt ist digitaler geworden und global vernetzter.  Und deswegen braucht unser Schiedsrecht ein Update.  Und genau das setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um. 

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